CEMEX Deutschland AG
  • Produkte & Services
    • Produkte
      • Beton
      • Zement
      • Kies | Sand | Splitt
      • Bauchemie
    • Services
      • Logistik
      • Privatkunden
    • Weitere
      • Digitale Rechnungen
      • Normen & Richtlinien
      • Planungsatlas für den Hochbau
      • Downloadcenter
      • Serviceversprechen
  • Betonrechner
  • Anwendungen
    • Anwendungen 1 
      • Garten- und Landschaftsbau
      • Infrastruktur
      • Spezialtiefbau
      • Wasserbau
      • Glasherstellung
    • Anwendungen2 
      • Sport- und Freizeitbau
      • Wege- und Straßenbau
      • Haus- und Wohnungsbau
      • Tiefbau
  • Standorte
    • Firmenzentrale
    • Betonwerke
    • Zementwerke
      • Zementwerk Rüdersdorf
    • Kieswerke
    • Werksbesichtigung
  • CEMEX Go
    • CEMEX Go öffnen
    • Lernportal
      • FAQs
      • CEMEX Go Erste Schritte
      • Benutzer
      • Baustellen
      • Konditionen
      • Bestellungen
      • CEMEX Lieferverfolgung
      • Rechnungen
  • Nachhaltigkeit
    • Nachhaltiges Bauen mit Vertua®
    • Weniger ist mehr
    • CR-/ Nachhaltigkeitsberichte
    • Soziale Verantwortung
    • Arbeitssicherheit
    • Umweltschutz
  • Aktuelles & Presse
    • Presse
      • Presseinformationen
      • Pressematerial
      • Newsletter
      • Kundenmagazin
    • COVID-19
    • Veranstaltungen
      • Online Seminare
      • Building Award
      • Förderpreis Beton
  • Karriere
    • Stellenangebote
    • Ausbildung
    • Trainees
    • Studenten
    • Schüler
    • Arbeiten bei CEMEX
  • Kontakt
  • Über CEMEX
    • Unternehmen
      • Firmenprofil
      • CEMEX Deutschland
      • Geschichte
      • Ethik & Verhaltenskodex
    • Rechtliche Hinweise
      • Datenschutz & Recht
      • AGB
      • Impressum
      • Einkaufsbedingungen
  • Produkte & Services
    • Produkte
      • Beton
      • Zement
      • Kies | Sand | Splitt
      • Bauchemie
    • Services
      • Logistik
      • Privatkunden
    • Weitere
      • Digitale Rechnungen
      • Normen & Richtlinien
      • Planungsatlas für den Hochbau
      • Downloadcenter
      • Serviceversprechen
    Downloadcenter ERFAHREN SIE MEHR
  • Betonrechner
  • Anwendungen
    • Anwendungen 1 
      • Garten- und Landschaftsbau
      • Infrastruktur
      • Spezialtiefbau
      • Wasserbau
      • Glasherstellung
    • Anwendungen2 
      • Sport- und Freizeitbau
      • Wege- und Straßenbau
      • Haus- und Wohnungsbau
      • Tiefbau
    Materialrechner EIN ANGEBOT BEKOMMEN
  • Standorte
    • Firmenzentrale
    • Betonwerke
    • Zementwerke
      • Zementwerk Rüdersdorf
    • Kieswerke
    • Werksbesichtigung
  • CEMEX Go
    • CEMEX Go öffnen
    • Lernportal
      • FAQs
      • CEMEX Go Erste Schritte
      • Benutzer
      • Baustellen
      • Konditionen
      • Bestellungen
      • CEMEX Lieferverfolgung
      • Rechnungen
  • Nachhaltigkeit
    • Nachhaltiges Bauen mit Vertua®
    • Weniger ist mehr
    • CR-/ Nachhaltigkeitsberichte
    • Soziale Verantwortung
    • Arbeitssicherheit
    • Umweltschutz
  • Aktuelles & Presse
    • Presse
      • Presseinformationen
      • Pressematerial
      • Newsletter
      • Kundenmagazin
    • COVID-19
    • Veranstaltungen
      • Online Seminare
      • Building Award
      • Förderpreis Beton
    Presseinfo PRESSEINFORMATIONEN
  • Karriere
    • Stellenangebote
    • Ausbildung
    • Trainees
    • Studenten
    • Schüler
    • Arbeiten bei CEMEX
    Jetzt bewerben STELLENANGEBOTE
  • Kontakt
  • Über CEMEX
    • Unternehmen
      • Firmenprofil
      • CEMEX Deutschland
      • Geschichte
      • Ethik & Verhaltenskodex
    • Rechtliche Hinweise
      • Datenschutz & Recht
      • AGB
      • Impressum
      • Einkaufsbedingungen
    Standorte FINDEN SIE UNS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Vielen Dank für's Teilen!
  • CEMEX Deutschland AG
  • Über CEMEX
  • Rechtliche Hinweise
  • AGB
  • AGB Betonförderung

AGB Betonförderung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten

Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann i.S. des HGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.

§ 1 Angebot

Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.

§ 2 Pflichten des Vermieters

Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheiten über die Mietzeit ist die Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend.

Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Verzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind.

Eine Haftung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Ansprüche zu. Das Recht zur Minderung der Miete ist ausgeschlossen.

Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbeson-dere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch von Kaufleuten i.S. der HGB auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, deren Deckungssumme mindestens Euro 1,0 Mio. beträgt, beschränkt. Die Beschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie den Ersatz von privat genutzten Sachen, deren Haftung sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. 

§ 3 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, die Mietsache ordentlich zu behandeln und nach Gebrauch im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Der Mieter hat für alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe sowie die Einbaufläche muss vom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder -ähnliches geschädigt werden können.

Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen.

Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteile und Kanalisati-on, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.

Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf.

Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsge-mäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.

§ 4 Sicherungsrechte

Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtretung mit der Aufforderung bekannt zu geben, bis zur Höhe der in Abs. 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen.

Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren.

Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.

Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt.

§ 5 Mietzins und Zahlungsbedingungen

Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Unternehmer, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden soll.
Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Absprache des Mietzinses vereinbart.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnis-sen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
Ist der Mieter Unternehmer, so beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegen genommen. Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so beanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens.
Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Unternehmer gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unserer Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundenen Gesellschaften hat.
Ist der Mieter Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt ab dem 01.02.2014, spätestens aber ab dem 01.08.2014, der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Ist unser Kunde kein Verbraucher, gelten in Abweichung von der SEPA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinformationsfristen, auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist:

Erst- und einmalige Basislastschrift: 
Fälligkeitstag abzgl. 5 Werktage
Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkehrende Firmenlastschrift:   
Fälligkeitstag abzgl.1 Werktag

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Verwaltung.

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten ist der Sitz der Gesellschaft, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer zuständigen Niederlassung.

Stand: 02/2014

Kontaktieren Sie uns

 

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder eine Rückmeldung anderer Art? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an!  

Kontakt                       Standorte

Besuchen Sie die CEMEX ARG Website
ARG
Besuchen Sie die CEMEX CHE Website
CHE
Besuchen Sie die CEMEX COL Website
COL
Besuchen Sie die CEMEX CRI Website
CRI
Besuchen Sie die CEMEX CZE Website
CZE
Besuchen Sie die CEMEX DEU Website
DEU
Besuchen Sie die CEMEX DOM Website
DOM
Besuchen Sie die CEMEX EGY Website
EGY
Besuchen Sie die CEMEX ESP Website
ESP
Besuchen Sie die CEMEX FIN Website
FIN
Besuchen Sie die CEMEX FRA Website
FRA
Besuchen Sie die CEMEX GBR Website
GBR
Besuchen Sie die CEMEX HRV Website
HRV
Besuchen Sie die CEMEX ISR Website
ISR
Besuchen Sie die CEMEX IVA Website
IVA
Besuchen Sie die CEMEX MEX Website
MEX
Besuchen Sie die CEMEX NIC Website
NIC
Besuchen Sie die CEMEX NOR Website
NOR
Besuchen Sie die CEMEX PAN Website
PAN
Besuchen Sie die CEMEX PER Website
PER
Besuchen Sie die CEMEX PHI Website
PHI
Besuchen Sie die CEMEX POL Website
POL
Besuchen Sie die CEMEX PRI Website
PRI
Besuchen Sie die CEMEX RUS Website
RUS
Besuchen Sie die CEMEX SWE Website
SWE
Besuchen Sie die CEMEX UAE Website
UAE
Besuchen Sie die CEMEX USA Website
USA
  • Sitemap
  • Datenschutzrichtlinie
  • Nutzungsbedingungen
  • Karriere
  • Impressum
  • Kontakt
Copyright © 2020 CEMEX S.A.B. de C.V.
  • CEMEX-DE
  • Besuche unseren Kanal auf Facebook
  • Besuche unseren Kanal auf Xing
  • Besuche unseren Kanal auf LinkedIn
  • Besuche unseren Kanal auf Kununu
  • Besuche unseren Kanal auf Twitter
  • Besuche unseren Kanal auf YouTube