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Flüssigkeitsdichte Betone
Die DafStb-Reichtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ fordert, dass bestimmte Konstruktionen (z. B. Tankstellenbefestigungen) flüssigkeitsdicht sein müssen. Der verwendete Beton muss einen wassergefährdenden Stoff für eine jeweils definierte Dauer mit einem Sicherheitsabstand zurückhalten, so dass eine Verunreinigung von Boden und Grundwasser verhindert wird.
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