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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um unsere Baustoffe - und natürlich unsere Antworten darauf. Wir beantworten Ihre Fragen sorgfältig und nach bestem Wissen, dennoch können wir nicht alle Details einer Baustelle von hier aus beurteilen und nur auf allgemeiner Ebene Auskunft geben. Bei speziellen Problemen sprechen Sie bitte mit unserem Kundenservice-Center oder dem zuständigen Vertriebsaußendienst-Mitarbeiter.
Welche Temperatur darf der angelieferte Beton haben?
Die DIN 1045-3 enthält im Punkt 8.3 "Temperatur des Betons" Festlegungen zu den einzuhaltenden Frischbetontemperaturen:
- maximal 30 °C,
- bei Lufttemperaturen zwischen +5 und -3 °C mindestens +5 °C bzw. +10 °C bei einem Zementgehalt kleiner 240 kg/m³ oder bei Zementen mit niedriger Hydratationswärme,
- bei Lufttemperaturen unter -3 °C mindestens +10 °C, diese Temperatur ist wenigstens drei Tage lang zu halten.
Wesentlich für die Entscheidung zum Einbau sind die Möglichkeiten zur umfassenden Nachbehandlung des Betons im Bauteil. Bei länger anhaltenden Frost ist es unbedingt notwendig, das Gespräch mit dem zuständigen Außendienst-Mitarbeiter zu suchen. Dabei wird geklärt für welchen Bereich und welches Bauteil der Beton benötigt wird und welche erforderlichen Nachbehandlungsmaßnahmen bzw. welche Nachbehandlungszeit erforderlich ist.
Frage: Ist die Nachbehandlungsdauer nach DIN 1045-3 bei kalter Witterung zu verlängern?
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Norbert Nehls Quality Leader/Projektleiter Spezialbaustoffe in der Region Hamburg/Schleswig-Holstein | Antwort: In Abhängigkeit von der Witterungssituation kann es erforderlich werden, die Nachbehandlungsdauern zu verlängern. Die trifft bei Temperaturen unter 5 °C zu. Die Nachbehandlungsdauer ist um den Zeitraum, während dem die Temperatur unter 5 °C liegt zu verlängern. In diesem Temperaturbereich verlangsamt sich die Hydratation des Zements. Der Festigkeitszuwachs verlangsamt sich im Vergleich zur Lagerung bei 20 °C erheblich.
Wir möchten gerne am morgigen Tag eine Sohle betonieren. Ist das bei -5°C möglich?
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Marc Holberg Prüfstellenleiter Baustofftechnik in der Region NRW-Euregio | Antwort: Ja, dies ist unter folgenden Vorraussetzungen möglich: Gemäß DIN 1045-3 sind wir als Transportbetonlieferant verpflichtet, Ihnen eine Frischbetontemperatur von mindestens +10 °C zu liefern. Dies ist nur durch die Umstellung auf „Warmbeton“ möglich. Aus diesem Grund wird sich die Stundenleistung der Transportbetonanlagen voraussichtlich um mindestens 50 % verringern. Nach dem Einbau muss der Frischbeton für mindestens 3 Tage im Bauteil auf einer Temperatur von mindestens +10 °C gehalten werden. Bei kühlen Witterungen tritt eine Verzögerung des Erstarrens und der Festigkeitsentwicklung ein. Der Beton benötigt bei 5 °C Lagertemperatur ca. die doppelte Zeit, um die gleiche Festigkeit zu erreichen wie ein bei 20°C gelagerter Beton. Bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt tritt ein Stillstand bei der Festigkeitsentwicklung ein. Sollte der junge Beton gefrieren kann es zu dauerhaften Gefügestörungen kommen. Ebenfalls muss die Nachbehandlungsdauer gemäß DIN 1045-3 Abschnitt 8.7.4 beachtet werden.
Muss Beton nachbehandelt werden?
Junger Beton muss vor Austrocknen und starken Temperaturschwankungen geschützt werden. Dies kann z.B. durch abdecken mit Folie, belassen in der Schalung, Nachbehandlungsmittel usw. erfolgen. Die Nachbehandlungsrichtlinen finden sich auf jedem Lieferschein.
Kann man Verfüllbaustoffe (füma, füma boden) pumpen?
Manche Verfüllbaustoffe sind pumpbar, einige "leichte" Verfüllbaustoffe lassen sich allerdings nicht pumpen. Bitte sprechen Sie mit unserem Vertriebsaußendienst, wenn Sie Verfüllbaustoffe in pumpbarer Qualität brauchen, damit er rechtzeitig einen Baustofftechnologen einschalten kann.
Was ist beim Betonieren im Winter zu beachten?
Das sind unsere Tipps wie Sie mit der kalten Jahreszeit fertig werden können:
- Auf der Baustelle Winterbaumassnahmen einleiten: z. B. Dämmmatten benutzen, Schalung frost- und eisfrei halten, Heizaggregate unter Zelten einsetzen und/oder die Nachbehandlung um die Frostdauer verlängern.
- Bei der Betonauswahl einen Beton mit schneller Festigkeitsentwicklung wählen.
- Beton ein oder zwei Festigkeitsklassen höher wählen.
- Warmbeton verwenden - in diesen Fällen entstehen Mehrkosten durch Heizzuschlag.
Wann muss Beton eigen- und fremdüberwacht werden?
Die Betone der "Überwachungsklasse 2 und 3" müssen eigen- und fremdüberwacht werden. Dies ist generell gefordert ab der Festigkeitsklasse C30/37. Für niedrigere Festigkeitsklassen können bei besonderen Betoneigenschaften, z. B. Beton für WU-Bauwerke, Unterwasserbeton, Strahlenschutzbeton und andere. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den für Sie zuständigen Außendienstmitarbeiter.
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